Das Bundesverfassungsgericht hat den Ländern Berlin und Baden-Württemberg mit seiner Entscheidung vom 30. Juli 2008 gezeigt, dass übereilte Gesetze – so notwendig sie ihrem Sinn und Zweck nach auch immer sein mögen – (wie so oft) mit Grundrechten nicht konform gehen.
Viele Gastronomen haben das Urteil mit Ungeduld erwartet.
Was ist nun also wieder möglich?