Posts Tagged ‘Prozessvertretung’

Verträge durchsetzen

Juli 17, 2009

Rechtsanwalt Wolfgang A. Schwemmer

Birkbuschstrasse 62, 12167 Berlin

Tel.: 49 (0) 30 – 310 167 2 – 7

Fax: 49 (0)30 310 167 2 – 9

Rechtsanwalt Wolfgang A. Schwemmer ist seit 1997 als Jurist tätig und seit 2001 als selbständiger Anwalt in Berlin.

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Wolfgang A. Schwemmer betreut dabei nicht nur Firmen und Verbände im geschäftlichen Dingen, sondern steht den „normalen“ rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Die Tätigkeitsfelder von Rechtsanwalt Wolfgang A. Schwemmer sind hierbei die Gestaltung und Prüfung von Verträgen, Miet-, Straßenverkehrs-, Erbangelegenheiten und Familiensachen.

Sein weiterer Schwerpunkt ist der gewerbliche Rechtsschutz, insbesondere das Marken- und Urheberrecht.

Die vertragsrechtliche Beratung umfasst die Vertragsgestaltung bis hin zur Aufklärung über Haftungsfallen und unzulässige Klauseln in Verträgen.  Bei der Beratung im Zusammenhang mit Verträgen – sei es nun zur Vertragsgestaltung oder zur Vertragsdurchsetzung – stehen für den Rechtsanwalt immer die wirtschaftlichen Ziele des Mandanten im Vordergrund. Viele Mandanten fallen auf einfache Vertragsmuster herein, die nicht geprüft und – gemessen an dem tatsächlich gewollten Zielen der Vertragspartner – meistens lückenhaft und vielfach fehlerhaft sind. Gerade juristisch ungeprüfte Ergänzungen durch juristische Laien führen meistens zu ungewollten Haftungsfallen oder zu unwirksamen Klauseln, die mitunter den ganzen Vertrag rechtlich unbeachtlich werden lassen.

Herr Rechtsanwalt Wolfgang A. Schwemmer hat über dieses Beratungsgebiet hinaus langjährige Erfahrung im Forderungsmanagement (Durchsetzung von Zahlungsansprüchen – von der außergerichtlichen Aufforderung bis zur Zwangsvollstreckung; Abwehr von Forderungen, Korrespondenz mit Gläubigern und Schuldnern in Forderungssachen, Stundungsvereinbarung, Vergleich).

Dem Anwalt ist dabei wichtig, für die Mandantin/den Mandanten immer die kostengünstigste Lösung zu finden.

Anwaltlicher Rat muss nicht teuer sein, kann aber in vielen Fällen helfen, eine Menge Geld zu sparen.

Ich helfe Ihnen gerne.

Wolfgang A. Schwemmer

Ihr Anwalt

Was bedeutet „gerichtliche Kostenfestsetzung“?

Juli 22, 2008

Die in einem Prozess obsiegende ParteiKläger(in) oder Beklagte(r) – hat natürlich großes Interesse daran, dass die ihm/ihr entstandenen Verfahrenskosten zügig vom (unterlegenen) Gegner erstattet werden. (more…)